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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt.
Die Auftragsannahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder durch tatsächliches Bewirken der Leistung.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abschlüsse und Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung verbindlich, kommen aber auf jeden Fall jedoch durch die Übernahme des Kaufgegenstandes durch den Käufer zustande.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unser Produkt ausschließlich nach Kundenspezifikation angefertigt wird!
Dadurch besteht für Verbraucher kein Widerrufsrecht nach Vertragsunterzeichnung!
Es kommt dabei § 312d, Absatz 4, Punkt 1 BGB (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen) zur Geltung!
Auszug:
Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde

Änderungen und Nebenabreden verpflichten uns nur, soweit sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
In Angeboten oder beigefügten Unterlagen enthaltene Angaben über Maße, Gewichte, Belastbarkeit und andere Angaben über Produkteigenschaften werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind. Änderungen im Sinne der technischen Weiterentwicklung behalten wir uns vor, soweit diese für den Besteller zumutbar sind. An den überlassenen Unterlagen behalten wir uns das Urheberrecht vor. Vervielfältigungen jeder Art für Zwecke Dritter sind untersagt!

3. Lieferfristen

Die von uns genannten Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Grundlegende Betriebsstörungen, insbesondere aufgrund von nicht von uns zu vertretenden Rohstoff- oder Arbeitskräftemangels, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen oder anderer höherer Gewalt befreien beide Vertragsparteien von den Vertragspflichten. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Leistung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, insbesondere bei Zahlungseinstellung, Konkurs- oder Vergleichseröffnung, entfällt unsere Lieferpflicht.
Angemessene Teillieferungen werden uns erlaubt.

4. Preise

Unsere Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe, sowie zuzüglich sonstiger Kosten und öffentlicher Abgaben, insbesondere der Transportkosten und Versicherungsprämien.
Ist der Käufer kein Unternehmer, gilt der Preis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer als vereinbart.
Es gelten endlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
Preisänderungen behalten wir uns in dem Umfang vor, wenn sich bis zur Ausführung des Auftrages Rohstoffpreise, Löhne, Transportkosten, Steuersätze oder sonstige Kostenfaktoren mit unmittelbarer Auswirkung auf unsere Kalkulation ändern und die Ausführung des Auftrages seit Abschluss des Vertrages später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.
Nach Ablauf der 4 Monate sind wir berechtigt den Gesamtpreis auf Grundlage der geänderten Selbstkosten zum Lieferzeitpunkt zu berichtigen. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen die wir zu vertreten haben, wird der Ablauf der Preisgarantie für die Dauer der Verzögerung gehemmt.
Eine Aufrechnung des Bestellers mit Zahlungsansprüchen der Firma DentCinema GmbH ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung des Bestellers von Seiten der Firma DentCinema GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

5. Zahlungsbedingungen

Der Käufer hat innerhalb von 7 Tagen nach Auftragsdatum eine Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtpreises zu leisten. Tut er das nicht, wird der Auftrag erst nach Eingang der Zahlung ausgeführt. Die Verantwortung für die daraus resultierende Verspätung der Fertigstellung trägt der Käufer!
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind unsere Waren bei Abholung durch den Kunden bzw. vor Versand in voller Höhe bar zu bezahlen.
Andere Zahlungsweisen sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. Zusätzliche Kosten in Zusammenhang mit alternativen Zahlungsweisen trägt der Käufer.
Im Falle des Annahmeverzuges des Bestellers wird nach Ablauf von 15 Tagen nach Anzeige der Versandbereitschaft bzw. der Möglichkeit zur Abholung die Zahlung fällig.
Bei Vertragsabschluss wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt.
Sollte eine alternative Zahlungsweise vereinbart worden sein und tritt eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers, Zahlungsrückstände sowie sonstige berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers ein, so berechtigt uns das auch dazu, zukünftige Lieferungen zu widerrufen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ausstehende Zahlungen sind dann sofort fällig. Bei Zahlungsverzug können wir unbeschadet unsere gesetzlichen Möglichkeit, einen darüber hinaus gehenden Schaden geltend zu machen, und unbeschadet der Möglichkeit des Käufers, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen, Verzugszinsen in Höhe 5% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung zu dem Besteller, und sofern der Besteller Unternehmer ist, noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldierung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unsere Rechte muss uns der Besteller unverzüglich unterrichten. Die Forderung aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware tritt der Besteller schon jetzt mit allen Neben- und Gestaltungsrechten an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Der Besteller ist zum Einzug der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Einzugsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn und sobald der Besteller seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt oder er in Vermögensverfall gerät. Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Forderungshöhe gegen diese mitzuteilen und uns mit allen sonstigen Auskünften und Unterlagen zu versorgen, damit wir in die Lage versetzt werden, die abgetretenen Forderungen, zu realisieren. Wir sind berechtigt, den Abnehmer des Bestellers die Abtretung der Forderung des Bestellers an uns anzuzeigen und die Forderung einzuziehen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir unbeschadet unsere sonstigen Rechte unter Aufrechterhaltung des Vertrages, letzteres nur, wenn der Besteller Unternehmer ist, berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese auf Kosten des Bestellers abzuholen. Der Besteller hat in diesem Fall kein Recht auf Besitz mehr. Der Besteller verpflichtet sich schon jetzt, den Stand- bzw. Lagerort der Ware unverzüglich auf Verlangen bekanntzugeben, sowie keinerlei Verlagerungen mehr vorzunehmen. Zudem räumt er uns ein uneingeschränktes Zutritts-, Begehungs- und Befahrungsrecht auf der jeweiligen Immobilie ein. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unsere Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Der Eigentumsvorbehalt gilt solange, bis sämtliche Forderungen der Firma DentCinema GmbH gegen den Auftraggeber getilgt sind.

7. Lieferung, Abnahme und Gefahrenübergang

Die Lieferfrist beginnt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung. Sie gilt als eingehalten, wenn die Ware zur Abholung bereit steht. Gerät der Besteller nach Information über die Bereitstellung der Ware und erfolgloser Mahnung mit der Abnahme in Schuldnerverzug so sind wir nach angemessener Nachfristsetzung von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Zustandsverschlechterung mit der Übergabe, bei Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an die mit der Versendung bestimmten Person oder Unternehmen, auf den Käufer über. Befindet sich der Käufer in Verzug der Annahme, so steht es der Übergabe der Sache gleich.

8. Gewährleistung und Haftung

Kleine oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Abmessungen oder Gewicht, bzw. Abweichungen durch technische Weiterentwicklung oder konstruktionsbedingte Abweichungen behält sich der Verkäufer vor. Weiter haftet die DentCinema GmbH nicht für Schäden durch normale Abnutzung, unsachgemäße Montage oder Nutzung des Produktes. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch Änderungen oder Reparaturen die vom Käufer selbst oder Dritten ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung vorgenommen werden, entstehen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Natureinflüsse, höhere Gewalt und nicht sachgemäße Behandlung oder Beanspruchung entstanden sind.
Unternehmer haben die Ware sofort bei Empfang zu prüfen und Mängel anzuzeigen. Ihn trifft die volle Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen, auch was die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge betrifft.
Im Falle berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung, liefern Ersatz oder nehmen die Ware gegen Gutschrift zurück.
Das Recht des Kunden nach zweimaliger fehlgeschlagener Nachbesserung oder mangelhafter Ersatzlieferung Herabsetzung des Kaufpreises oder Wandelung zu verlangen, bleibt unberührt.
Schadensersatzansprüche kommen nur in Betracht bei nachgewiesener grob fahrlässiger Schlechtlieferung, bei vorsätzlicher Schlechtlieferung und Nichteinhaltung schriftlich zugesicherter besonderer Eigenschaften unserer Ware, beschränkt auf Schäden, die erkennbar im Rahmen der gegebenen Zusicherung lagen. Die Verjährungsfrist für unsere gelieferte Ware beträgt gemäß den Vorschriften des BGB ein Jahr und zwar ab Abnahme des Werks.
Ist der Käufer Unternehmer gilt die Beschaffenheit der Ware nach der Produktbeschreibung des Verkäufers als vereinbart. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel aus der fehlerhaften Montageanleitung resultiert.
Verbraucher müssen uns Mängel innerhalb einer Frist von einem Monat, ab Zeitpunkt der Mängelfeststellung, schriftlich anzeigen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel. Unterlässt der Verbraucher die Unterrichtung erlöschen die Gewährleistungsansprüche 2 Monate nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Mangelfeststellungszeitpunkt trifft den Verbraucher. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum.
Der Verbraucher hat zunächst die Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wir sind jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllungsart zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand möglich ist, und dem Verbraucher durch die Alternative keine wesentlichen Nachteile entstehen.
Wählt der Verbraucher nach gescheiterter Nacherfüllungsversuchung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen Mangels zu. Entscheidet sich der Verbraucher nach gescheiterter Nacherfüllung für Schadenersatz, so verbleibt die Ware in bei ihm. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz aus dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache.
In Bezug auf alle weiteren Haftungsansprüche aus unseren Produkten, insbesondere auch auf das Produkthaftungsgesetz, gilt das aktuelle BGB als Vertragsgrundlage.

9. Erfüllungsort und Gerichtstand

Wenn der Besteller Unternehmer ist, ist der Erfüllungsort unser Geschäftssitz.
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz. Wir behalten uns vor, den Besteller aber auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen. Für die Rechtsbeziehung Lieferer/Besteller findet ausschließlich das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Alle anderen Gesetze, insbesondere das CSIG, sind von der Anwendung ausgenommen.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt. Die entstandene Lücke ist im Sinne des Gesetzes zu schließen und eine interessengerechte Lösung herbeizuführen.